Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen eindeutig regeln

Marius Breucker zum Entwurf eines Anti-Doping-Gesetzes:  „Zulässigkeit von Schiedsvereinbarungen eindeutig regeln!“

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Der bekannt gewordene Gesetzentwurf zu einem Anti-Doping-Gesetz bedeutet nach Ansicht des Stuttgarter Sportrechtlers Marius Breucker einen „Paradigmenwechsel in der Dopingbekämpfung“. Erstmals sieht der Entwurf die Strafbarkeit des Sportlers bei Eigendoping und beim Besitz geringer Mengen von Dopingmitteln vor, wenn er sich damit in einem offiziellen Wettbewerb einen Vorteil verschaffen will. „Daraus folgt eine erhebliche Abschreckung“, glaubt Strafrechtsprofessor Dr. Dieter Rössner. Im Deutschlandfunk zeigte er sich zufrieden, dass dopende Sportler künftig unter Strafe stehen sollen und bewertete das Gesetz als „scharfes Schwert“. Endlich also der lang diskutierte große Wurf? Der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) Dr. Clemens Prokop spricht gegenüber dem Sportinformationsdienst (sid) von einem „Meilenstein“. Würde der Entwurf verabschiedet, wären die Folgen weitreichend. „Die Zahl der sportgerichtlichen Verfahren wird zunehmen“, sagt Marius Breucker im Interview mit den Stuttgarter Nachrichten. Hintergrund: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Staatsanwaltschaften künftig „von Amts wegen“ personenbezogene Daten aus Strafverfahren an die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) übermitteln dürfen. „Dies ist ein in der Praxis entscheidender Punkt“, erläutert Breucker, der unter anderem die Welt Anti-Doping Agentur vertritt: „Bislang war die NADA auf Akteneinsichtsgesuche angewiesen“. Diese wurden zwar meist positiv beschieden, doch mussten zuvor teilweise aufwändige Verfahren durchlaufen werden. Bisweilen widersprachen die Athleten einer Datenübermittlung und Gerichte mussten über die Frage der Zulässigkeit des Informationsaustausches entscheiden. Mit dem neuen Gesetzentwurf würde der Datentransfer von den Staatsanwaltschaften zur NADA deutlich vereinfacht. Einzige Einschränkung: Schutzwürdige Interessen der Betroffenen dürfen nicht entgegenstehen. Dies wird den Informationsfluss aber in der Regel nicht beeinträchtigen: „Wer sich als Sportler dem Anti-Dopingreglement unterworfen hat, der muss damit rechnen, dass die NADA bei Verstößen entsprechende Ermittlungen aufnimmt. Darauf haben sich Sportler und Verbände im Vorfeld vertraglich verständigt“ erklärt Marius Breucker. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse könnten Sportverbände und NADA künftig also ihrerseits gegen verdächtige Athleten ermitteln und sportgerichtliche Klagen auf Sanktionierung erheben.

In anderen Ländern mit staatlicher Dopingstrafbarkeit zeigte sich, dass oftmals nur die polizeilichen Ermittlungen die entscheidenden Erkenntnisse liefern. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf könnte die Polizei künftig auch in Deutschland aktiv werden. „Die ein oder andere Durchsuchung wird in Zukunft für Abwechslung im tristen Alltag der Trainingslager sorgen“, sagte Breucker den Stuttgarter Nachrichten und ergänzte: „Bei Anhaltspunkten für gewerbsmäßiges Doping sieht der Entwurf sogar die Möglichkeit einer Telefonüberwachung vor.“ Bedeutsam ist aus Sicht des Stuttgarter Sportrechtlers auch die geplante Regelung zu Schiedsvereinbarungen. Hier sieht Breucker – vorbehaltlich der noch ausstehenden Gesetzesbegründung – Klärungsbedarf: „Der Entwurf sieht vor, dass Sportorganisationen und Sportler Schiedsvereinbarungen treffen können. Das können sie auch bisher. Das Landgericht München warf im Fall Pechstein aber die Frage auf, ob diese Vereinbarungen trotz fehlender Freiwilligkeit auf Seiten des Sportlers zulässig und wirksam sind. Hierauf sollte das Gesetz im Interesse der Rechtssicherheit eine eindeutige Antwort geben“, fordert der Stuttgarter Anwalt.

 

Eine weitere Forderung aus der Praxis greift der Entwurf auf: Neben den in Bayern und Baden-Württemberg bereits existierenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften sollen spezialisierte Gerichte gebildet werden können. Sowohl bei einem Amtsgericht als auch bei einem Landgericht kann es künftig eine Konzentration der Zuständigkeiten für Dopingstrafverfahren geben. „Damit könnte in den staatlichen Gerichten eine ähnliche Kompetenz aufgebaut werden, wie wir sie bislang aus den Sportgerichten kennen“, sagt Marius Breucker.